Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frankfurter Blumenbote ist ein Service von Floristmeisterin Sabine Bauer-Hillmann
§ 1 Allgemeines 
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischenFrankfurter Blumenbote und dem   Besteller gelten ausschließlich folgenden Vertragsbedingungen. Davon   abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Frankfurter Blumenbote nicht   an, es sei denn, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hätte. 
    2. Da Blumen und Pflanzen höchst individuelle Produkte sind, sind   alle Farb-, Form- und Größenangaben und sowie die bildlichen   Darstellungen auf der Website www.trauerkranz-frankfurt.de und auf   Prospekten und sonstigen Werbemitteln nur als beispielhaft zu verstehen.   Frankfurter Blumenbote behält sich vor, die Zusammensetzung der Kränze und   Gestecke saisonal bedingt zu variieren. 
    3. Um die Frische unserer Produkte sicherzustellen, können wir nur   Bestellungen zur Auslieferung in Frankfurt am Main annehmen. 
§ 2 Vertragsabschluss 
    1. Der Vertrag unter Einschluss dieser AGB´s zwischen dem   Besteller und Frankfurter Blumenbote kommt dadurch zustande, dass der   Besteller die von ihm in die Online-Eingabemaske auf der Website   eingegebene Bestellung mittels Mausklick oder durch Betätigen der   'Enter'-Taste auf „Bestellung abschließen" als bindendes Angebot auf   Abschluss eines Vertrages anFrankfurter Blumenbote schickt und  Kraut und   Rosen dieses Angebot entweder durch schriftliche Bestätigung, auch per   E-Mail, oder durch Lieferung innerhalb angemessener Zeit annimmt. 
    2. Frankfurter Blumenbote behält sich die Annahme des Angebotes   insbesondere für den Fall vor, dass  sich aufgrund der Angaben des   Bestellers oder aufgrund eines nicht vertragsgetreuem Verhalten des   Bestellers bei der Abwicklung eines anderen Kaufvertrages anzunehmen   ist, dass der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht   ordnungsgemäß erfüllen wird; oder    auf der Webseite Schreib-, Druck-   oder Rechenfehler enthalten sind, die Grundlage des Angebotes des   Bestellers geworden sind. 
    3. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsabschluß vonFrankfurter Blumenbote gespeichert. 
 § 3 Lieferung 
    1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die   vom Besteller angegebene Lieferadresse innerhalb des angegebenen   Liefergebiets. 
    2. Die anfallenden Versandkosten werden dem Besteller noch vor   Abschluss der Bestellung auf der Bestellseite angezeigt. Der Versandweg   wird von Frankfurter Blumenbote bestimmt. Unvorhergesehene   Lieferungshindernisse, die außerhalb des Einflusses von Frankfurter Blumenbote   liegen, berechtigen Frankfurter Blumenbote , die Lieferfrist angemessen zu   verlängern. Dies gilt auch, wenn die Lieferungshindernisse bei den   Unterlieferanten Frankfurter Blumenbote eintreten. 
    3.Frankfurter Blumenbote ist zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch   entstehende Mehrkosten werden dem Besteller nicht in Rechnung gestellt. 
    4. Für den Fall, dass auf Grund fehlerhafter Angaben des   Bestellers eine Zustellung der Sendung nicht erfolgen kann, behält sich  Frankfurter Blumenbote vor, den Kaufpreis abzubuchen 
    5. Für den Fall, dass auf Grund der Nichtereichbarkeit des   Empfängers eine 2. Zustellung nötig wird, behält sichFrankfurter Blumenbote   vor, für die 2. Anfahrt Lieferkosten in Höhe der  Expresslieferpauschale   zu berechnen. 
§ 4 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
    1. Der Kaufpreis sowie die ausgewiesenen Versandkosten sind ohne Abzug von Skonto mit der Bestellung fällig. 
    2. Der Besteller hat die Wahl zwischen den im Rahmen des   Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Für den Fall der Rückgabe   oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Besteller die Bank   hiermit unwiderruflich, Frankfurter Blumenbote seinen Namen und die aktuelle   Anschrift mitzuteilen. 
    3. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Frankfurter Blumenbote. 
    4. Die Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn   seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 
§ 5 Widerruf
    1. Der Widerruf ist bei verderblichen Waren, d.h. insbesondere bei Blumen und Pflanzen, ausgeschlossen. 
 § 6 Gewährleistung und Haftung 
    1. Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes   vor, kann der Besteller Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung   oder durch Ersatzlieferung verlangen. Ist die vom Besteller gewählte Art   der Nacherfüllung unverhältnismäßig, so kann der Verkäufer die jeweils   andere Art der Nacherfüllung wählen. Ist auch diese unverhältnismäßig   oder ist der Verkäufer nicht zur Nacherfüllung in der Lage oder   verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die   Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner   Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des   Kaufpreises zu verlangen. 
    2. Eine darüber hinausgehende Haftung des Verkäufers ist - ohne   Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs-   ausgeschlossen, soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht.
    3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der   Verletzung einer Garantie oder einer vertragswesentlichen Pflicht sowie   bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder beim Fehlen einer   garantierten Beschaffenheit. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen   Pflicht ist die Haftung jedoch auf den typischerweise voraussehbaren   Schaden begrenzt. 
    4. Der Haftungsausschluss gem. Abs.2 und die Haftungsbegrenzung   gem. Abs.3 gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers   oder der Gesundheit. 
 § 8 Sonstiges
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
    2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der   Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und   Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Kraut   und Rosen in Frankfurt am Main. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der   Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach   Vertragsabschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus   dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort   zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.